Barrierefreiheit sichert auch Menschen mit Einschränkungen verschiedenster Art und Ausprägung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, am Arbeitsleben und an IT-Lösungen – als Zusicherung des internationalen Menschenrechtes sowie als Verpflichtung aus dem deutschen Teilhabegesetz und der spezifischen Verordnung für Bundesländer.
Barrierefreiheit sichert somit die Bedienung in IT-Projekten auch durch die erweiterten Nutzergruppen um Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen. Nach Vorgaben der gleichen übergeordneten Normengruppe ISO 9241-171 wird die Wahrung der Barrierefreiheit in IT-Projekten umgesetzt – ähnlich den Regeln der Norm für Gebrauchstauglichkeit ISO 9241-110 mit den qualitätssichernden Dialogprinzipien als Grundmanifest.
Die grundlegende Anforderung an die Barrierefreiheit ergibt sich durch die Anforderung des Bundesteilhabegesetzes insbesondere an Informationssysteme staatlicher Organe oder an Plattformen die mit staatlichen, aber insbesondere Europäischen Mitteln finanziert werden. Die Erfüllungsvorgabe ergibt sich durch Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sowie der entsprechenden Sächsischen Verordnung. Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfolgt insbesondere nach der Verordnung für Barrierefreie Informationstechnologien, der BITV 2.0, als prüfbarer Qualitätsmaßstab für IT-Systeme.
Für Webseiten gelten als ergänzenden Vorgaben zu den Standards des W3C sind die Prinzipien der WACS für barrierefreie Internetseiten, welche sich in der BITV als Prinzipien wiederfinden:
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Robustheit
Betrachtung der Behinderungen nach ihrer Relevanz
Barrierefreiheit sichert die Bedienung von Informationssystemen für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen aller Art. Um diese Anforderung an Informationssysteme entsprechend sicherzustellen, muss im Vorfeld ein Bewusstsein für die Gesamtbandbreite der möglichen Behinderungen und Einschränkungen geschaffen sein. In Folgendem sind alle betroffenen Behinderungen aufgeführt und mit deren Relevanz für IT-Projekte unterlegt sowie erste Ansätze zur technischen Lösung.
Visuelle Behinderungen
- Eingeschränkte Sehfähigkeit
- Vollständige Blindheit
Grundlegend sind weitaus mehr Menschen von eingeschränkter Sehfähigkeit betroffen, als man vermuten mag. Bei Projekten mit Ausrichtung auf sozialen Kontext sowie Behörden ist die Wahrscheinlichkeit einer altersbedingten Sehstörung nicht unwahrscheinlich seitens der Nutzer*innen. Kleine Verbesserungen wie größere Schriften oder die Möglichkeit der Vergrößerung verschaffen eine Soforthilfe. Bei Farbblindheit sichern Kombinationen aus Farbgebung und Icons, Formsprache oder Textinformation begegnet werden die Wahrnehmung z. B. von Stati einer Information oder Interaktion. Im Falle von vollständiger Blindheit der Nutzer*innen wird die IT-Lösung über eine Mischung aus Tastatursteuerung und Sprachausgabe bedienbar sein, was über eine gemischte Mittelwahl aus Einfachheit, Anordnung, Tabbing, UI-Automation und Einsatz von Hilfstechnologie nach BITV sichergestellt wird.
Auditive Behinderungen
- Eingeschränkte Hörfähigkeit
- Vollständige Taubheit
Menschen mit auditiven Störungen werden unsere Plattform im Informationsgehalt ohne Zugangsprobleme nutzen können, da es sich um eine eher textlastige Applikation handelt. Für den punktuellen Einsatz von Audio und Video werden für Gehörlose Untertitel bzw. Textalternativen sowie andere Steuerungsoptionen eingeplant werden.
Motorische Behinderungen
- Eingeschränkte Bewegungsfähigkeit
- Teil-Lähmungen
- Vollständige Querschnittslähmung
- Fehlende Gliedmaßen (Arme, Hände)
Motorische Störungen sind für unsere Applikation durchaus relevant, da die Applikation primär mit Mouse und Tastatur bedient werden wird. Ist ein Mensch von einer Störung der Motorik seiner Hände betroffen, gibt es verschiedene Hilfsmöglichkeiten mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad: Große Klickflächen sind dabei eher die Vorstufe, primär ist aber eine Tastatursteuerung wichtig. Menschen mit komplexer motorischen Behinderungen z. B. aufgrund von Lähmungen oder gar fehlenden Gliedmaßen brauchen zudem alternative Eingabe-Medien wie Stift oder Gestensteuerung bis hin zu Sprachsteuerung und Augensteuerung.
Hirn- und Lernstörungen
- Funktionale Einschränkungen
- Geringerer Auffassungsgabe
- Auslöser: Von Geburt an wie Down-Syndrom oder Schicksalsschläge wie Hirnschlag
Von Geburt an, durch Schicksalsschläge oder altersbedingt können seitens der Nutzer*innen Hirnfunktionsstörungen und Lernstörungen vorhanden sein. Unser technisches System muss dieser Tatsache in einem gewissen Maße Rechnung tragen. Grundlegend ist bei den Nutzer*innen nicht von Analphabetismus auszugehen, da es sich um Menschen handelt, die Apps, Software und Websites bedienen oder Familienverantwortung tragen sowie in der Arbeitswelt sind. Hirnfunktionsstörungen können aber schicksalsschlagbedingt dennoch auftreten z. B. in Folge eines Schlaganfalles. Ein gewisser Grad an Einfachheit der Sprache sowie ikonografische Unterstützung können zumindest einen kleinen Hilfegrad liefern. Zudem bieten skizzenhafte Erklärvideos mit Sprechertexten eine Unterstützung.
Zeitfenster der Behinderung
- Situativ bedingt
- Temporär
- Durch Schicksalsschlag
- Seit Geburt an
Die Dialogprinzipien der ISO 9241-110 barrierefrei erfüllen
Für jede Nutzer*innen muss die Nutzung das System auf gleiche Weise effizient, effektiv und zufriedenstellend sein – nach den Vorgaben der Norm für die Gebrauchstauglichkeit sowie der Bildschirmarbeitsschutzverordnung. Zur Sicherung der Barrierefreiheit von Software- und Webapplikationen muss unser System also die Dialog-Prinzipien auch für Menschen mit Behinderungen in gleichem Maße erfüllen wie für Nutzer ohne Behinderungen. Als Grundfeste der Applikation werden hier die Kriterien der Gebrauchstauglichkeit konkret im Kontext der Barrierefreiheit benannt.
Aufgabenangemessenheit
Auch ein Nutzer mit einer Behinderung muss die Arbeitsaufgaben im Rahmen des IT-Systems FamJob entsprechend erfolgreich erledigen können.
Selbstbeschreibungsfähigkeit
Auch für einen Nutzer mit einer Behinderung muss das IT-System in Inhalt und Bedienung verständlich und nachvollziehbar sein.
Steuerbarkeit
Auch ein Nutzer mit einer Behinderung muss das IT-Systems nach seinem Bedarf frei steuern, anhalten und pausieren können.
Fehlertoleranz
Auch ein Nutzer mit einer Behinderung muss im Rahmen unseres IT-Systems Hilfe und Korrekturanweisungen bei möglichen Bedienfehlern erhalten.
Individualisierbarkeit
Insbesondere für einen Nutzer mit einer Behinderung muss das IT-System an dessen individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten anpassbar sein.
Lernförderlichkeit
Auch ein Nutzer mit einer Behinderung muss unser IT-Systems begreifen und deren Bedienung erlernen können.
Erwartungskonformität
Ein Nutzer mit einer Behinderung muss unser IT-Systems entsprechend seiner Erwartungen erleben und bedienen können – in technologischer und inhaltlicher Ausprägung sowie in der Bedienung.