Das Entwerfen von Apps, egal für welche Plattform, ist ein kreatives Eldorado für ambitionierte Entwickler und Designer. Diese Erfahrung können wir nach der Entwicklung unserer eigenen Applikationen, wie meine Lernkarten oder BlocksUp!, mehr als bestätigen. Neben aller kreativen Freiheit wirft dieses Technikfeld, aber auch einige Spielregeln auf, die man kennen sollte, wenn die liebevoll entwickelte Anwendung nicht direkt im juristischen Sumpf verschwinden soll.
AGB’s und developer guidelines
Die ersten Richtlinien, mit denen sich jeder Entwickler vertraut machen sollte, sind die AGB’s der Plattform, auf welcher die App später veröffentlicht werden soll und deren Entwicklungsrichtlinien. Apple, Microsoft und Google bieten dem Entwickler nur wenig Spielraum, was die vertragliche Gestaltung betrifft und geben klare Regelungen für Funktion und Aussehen der späteren Applikationen vor. Neben Vorgaben zum Design, von der Ausgestaltung von Schiebereglern bis hin zur Darstellung von Kontrollkästchen, beinhalten diese Richtlinien vor allem Regelungen zum Inhalt und zum Schutz der Nutzerdaten. Hält man sich nicht daran, so riskiert man die Ablehnung seiner App und die ganze Mühe war umsonst. Daher gilt es sich im besten Fall bereits vor Beginn der Entwicklungsarbeit mit diesen Richtlinien auseinanderzusetzen und sich bei Unsicherheiten Rat einzuholen. Diese Vorarbeit kann zwar ziemlich nerven, sollte aber ein integraler Bestandteil jedes App-Entwicklungs-Prozesses sein.
Urheberrechte und Lizenzen
Steht das Grundgerüst, muss die App mit Inhalten gefüllt werden. Bei HeiReS nutzen wir unseren Vorteil aus der Zusammenarbeit zwischen Design & Entwicklung und entwerfen so weit wie möglich alle Grafiken für unsere Apps im eigenen Haus. Wer diesen Vorteil nicht hat, der sollte vorsichtig sein, denn das Einbinden von Inhalten Dritter kann zu Problemen führen.
Ein absolutes Tabu ist beispielsweise die Verwendung der Google Bildersuche zur Recherche passender Hintergrundbilder und Grafiken. Nur wenn ausdrücklich angegeben wurde, dass die dargestellten Bilder verwendet werden dürfen, ist dies auch erlaubt. Die bloße Benennung der Quelle schafft auch keine Nutzungsberechtigung. Wenn der Website keine ausdrückliche Nutzungserlaubnis zu entnehmen ist, so ist davon auszugehen, dass die Verwendung des Materials verboten ist und urheberrechtlich verfolgt werden kann. In diesem Fall hilft nur eine schriftliche Genehmigung des Urhebers einzuholen oder auf der sicheren Seite zu bleiben und seine bildlichen Darstellungen aus einer der diversen, teils sogar kostenlosen, Bilddatenbanken zu beziehen.
Von hoher Bedeutung für Entwickler ist das Software-Lizenzrecht. Apps werden in der Regel weltweit vertrieben und entsprechend umfangreich sollten auch die Lizenzen für verwendete Softwareteile sein. Vorsicht geboten ist beispielsweise bei der Nutzung von Open Source Software. Viele Lizenzvereinbarungen sehen hier vor, dass die Verwendung eines solchen Programms oder Bestandteiles automatisch zur Offenlegung des daraus entstandenen Codes verpflichtet. Eine große Rolle spielen Lizenzrechte auch dann, wenn man mit seiner App Geld verdienen möchte. Davon eingeschlossen ist nicht nur der Verkauf der App sondern auch das Einbinden von Werbung. Die Lizenzen einiger Programme untersagen die kommerzielle Nutzung.
Nach der Fertigstellung der Anwendung sollte man weiterhin überlegen, ob das fertige Produkt nicht seinerseits mit einer Lizenz versehen werden sollte. Es gibt zahlreiche Websites im Internet die über die verschiedenen Vor- und Nachteile der gängigsten Lizenzen berichten und bei der Entscheidung eine wertvolle Hilfe leisten können. Auch hier gilt es wieder genau zu lesen und sich schon vor der eigentlichen Entwicklung gut zu informieren.
Haftungsrisiken und Erstattungsansprüche
Endlich in den Store geschafft. Aber einem Nutzer gefällt die App nicht und er möchte sie zurückgeben. Geht das? Diese Frage ist bisher umstritten. Theoretisch unterliegt der Kauf von Apps, wie jeder Kauf, bei dem der Kunde nicht selber in einen Laden geht, dem Fernabsatzgesetz. Demnach stünde ihm die Möglichkeit zu, den Kauf innerhalb von 14 Tagen rückgängig zu machen, wenn er mit der Sache nicht zufrieden ist oder diese nicht einwandfrei funktioniert. Das Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme hiervon vor, wenn man eine Sache wegen ihrer Beschaffenheit nicht zurück geben kann. Strittig ist daher die Frage, kann man Apps zurückgeben? Gegenüber stehen sich die Meinungen, dass es zwar unüblich sei, aber technisch durchaus möglich eine Anwendung rückstandslos zu entfernen. Gibt man dem Nutzer jedoch 14 Tage Zeit dafür, kann er beispielsweise ein Spiel bereits durchgespielt haben oder unerlaubte Kopien anfertigen.
Solange die Frage noch nicht abschließend geklärt ist, sollten Publisher, die fürchten ihr hart verdientes Geld wieder abgeben zu müssen, die Bedingungen des jeweiligen Stores prüfen. So lassen Microsoft und Apple große Kulanz bei Rückgabeanfragen walten und nehmen Apps auch nach einigen Tagen zurück, wohingegen Google Apps nur innerhalb der ersten 15 Minuten nach dem Kauf erstattet.
Zum Abschluss noch ein besonders unangenehmes Thema: die Haftungsfrage. Hier kommt die größte Rechtsunsicherheit im Bereich der App-Entwicklung ins Spiel: wer haftet eigentlich für Rechtsverstöße der App? Normalerweise ist natürlich immer der Hersteller einer Ware für diese verantwortlich. Hier kommen als Anspruchsgegner aber Entwickler, gegebenenfalls ein Publisher und der Store-Betreiber in Frage. Gegen wen richten sich also bestehende Ansprüche, beispielsweise wegen einer Verletzung der Impressumspflicht oder eines Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen?
Bisher haben sich deutsche Gerichte noch nicht auf einen einheitlichen Wert für Daten geeinigt, weshalb jedes Gericht die Schadensersatzhöhe frei festlegen kann. In den USA ist die Rechtslage etwas verschärfter, denn dort ausgefochtene Klagen gehen schnell in die Millionenhöhe. Diese Erfahrung machte unlängst der Social Media Riese Facebook, der nach einem Fall von Datenmissbrauch lieber der Zahlung von 7,9 Millionen Euro an einige seiner US-Nutzer zustimmte, anstatt ein Gerichtsverfahren abzuwarten, was zweifelsohne wesentlich teurer ausgegangen wäre. Das ist auch für deutsche Unternehmen und Einzelpersonen relevant, denn das angewendete Recht kann sich auch nach dem Land richten, in dem die App vertrieben wurde.
Gibt es einen Publisher, der einen Entwickler mit der Umsetzung seiner App-Idee beauftragt hat, so ist in der Regel dieser der Anspruchsgegner und nicht der Entwickler selbst. Es sei denn, der Rechtsverstoß liegt in der technischen Umsetzung und damit in dessen Verschulden. In diesem Fall hätte der Herausgeber seinerseits einen Anspruch gegen den Entwickler. Der Store Betreiber hätte die Anwendung aber vor Einstellung prüfen müssen und kann sogar als Störer haften, wenn er von der Rechtsverletzung gewusst hat und diese nicht unterbunden hat. Es zeigt sich also die hohe Komplexität dieses Rechtsgebietes. Im Hinblick auf Datenschutzbestimmungen muss daher der Grundsatz beachtet werden, beinhaltet die Anwendung die Erhebung oder Verarbeitung von Daten, egal ob E-Mail Adresse oder Aufenthaltsort einer Person, sollte dies niemals ohne die Zustimmung der Nutzer erfolgen.
Fazit
Die aufgezählten Problematiken bieten nur einen kleinen Einblick in die rechtlichen Regelungen, die vor der eigentlichen Entwicklungsarbeit bedacht werden sollten. Noch zahlreiche weitere Rechtsgebiete, wie das Jugendschutzgesetz oder das Wettbewerbsrecht, könnten ebenfalls eine Rolle spielen.
Bevor man sich also ungehemmt der Entwicklungsfreuden hingibt gilt es einen kritischen Blick auf sein Vorhaben zu werfen und bei Unsicherheit eventuell Expertenrat einzuholen.
Bei der Entwicklung unserer Apps haben wir viel Zeit und Sorgfalt darauf verwendet, sowohl gesetzliche Regelungen als auch die Windows Store Richtlinien genau zu überprüfen und einzuhalten. Ein wichtiger Schritt, damit die Freude am Entwickeln nicht durch unerfreuliche Schreiben vom Anwalt beeinträchtigt wird.