Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der Firma Heinrich & Reuter Solutions GmbH

  • 1 Allgemein
  1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote, Lieferungen und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht dann Vertragsbestandteil, wenn die Heinrich & Reuter Solutions GmbH ihrer Geltung schriftlich zustimmt durch einen gesetzlichen Vertreter der Heinrich & Reuter Solutions GmbH oder sie im Vertragswerk seitens Auftraggebers zugrunde gelegt sind.
  2. Soweit die nachfolgenden Bedingungen keine anderen Regelungen vorsehen, finden auf alle Aufträge die Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
  • 2 Vertragsgegenstand
  1. Heinrich & Reuter Solutions GmbH ist ein mittelständisches IT-Dienstleister, ansässig in der Scariastr. 9 in 01227 Dresden. Die Gesellschaft wird gleichberechtigt vertreten durch ihre Gesellschafter-Geschäftsführer Lars Heinrich und Peggy Reuter-Heinrich.
  2. Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH erbringt im Kundenauftrag Dienstleistungen im Bereich Konzeption, Design und Entwicklung. Der Kontext der Leistungen bezieht sich auf moderne Softwaretechnologien für Windows Desktop PC sowie mobile Lösungen, zudem m Webtechnologie sowie allgemeine Leistungen im Bereich Design und Usability.
  3. Eine detaillierte Beschreibung der von der Heinrich & Reuter Solutions GmbH zu erbringenden Leistung ergibt aus dem dezidierten Angebot der Heinrich & Reuter Solutions GmbH, welches Bestandteil des Vertrages wird.
  4. Ein gültiger Vertrag kommt erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt einer schriftlichen sowie auch mündlichen Auftragsbestätigung und insbesondere durch Inanspruchnahme der Leistung zustande.
  5. Als Dienstleister in IT-Leistungen versteht sich die Heinrich & Reuter Solutions GmbH primär als Erfüllungsgehilfe im Auftrag des Kunden bzw. Auftraggebers
  6. Angebote und Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  • 3 Geheimhaltung
  1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, strengste Verschwiegenheit über die geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des anderen Vertragspartners zu wahren, d. h. jeder Vertragspartner muss sie geheim halten und darf sie – ohne vorherige schriftliche Zustimmung – Dritten weder mitteilen, zugänglich machen, veröffentlichen oder auf andere Weise verwerten/verwenden. Als vertraulich gekennzeichnete Informationen und Unterlagen (z. B. technische und nichttechnische Informationen einschließlich Patente, Quellcode, Geschäftsgeheimnisse, Zeichnungen, Modelle, Entwicklungen, Knowhow, Apparaturen, Ausstattungen, Algorithmen, Software-Programme, Forschung, experimentelle Arbeiten, Entwicklung, Design, technische Spezifikationen, finanzielle Informationen, Herstellungsmethoden, Marketing- und Vertriebsstrategien, Kundenlisten, Geschäftsprognosen und sonstige Unterlagen), die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, sind vertraulich zu behandeln.
  2. Vertrauliche Unterlagen sind nach bestem Wissen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
  • 4 Pflichten von Heinrich & Reuter Solutions
  1. Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH verpflichtet sich, die Leistungen nach den Vorgaben des Kunden unter Anwendung aktueller Technik und anerkannter Arbeitsweisen zu erbringen.
  2. Die Heinrich & Reuter Solutions verpflichtet sich, zur Erfüllung der zu erbringenden Dienstleistungen ausschließlich angestellte entsprechend qualifizierte Mitarbeiter der Heinrich & Reuter Solutions GmbH einzusetzen.
  3. Die Dienstleistungen der Heinrich & Reuter Solutions GmbH werden bedarfsgerecht im Rahmen von Projekten erbracht auf Basis der angefragten Leistungen und des vereinbarten Angebotes In vorher abgesprochenen Rhythmen werden ergebnisorientierte Zeitabschätzung in Bezug auf die von den Mitarbeitern der Heinrich & Reuter Solutions GmbH zu erbringende Leistungen geliefert. Diese dienen für beide Vertragspartner als Planungsgrundlage.
  4. Zwischenergebnisse der erbrachten Leistungen werden dem Kunden entsprechend zur Verfügung gestellt zu Überprüfung des Status Quo sowie der Qualität in Bezug auf das erwartete Ergebnis.
  5. Die Heinrich & Reuter Solutions verpflichtet sich zu budgetorientierter Arbeitsweise in Bezug auf die im Angebot festgelegten Stundenkontingente. Die Abarbeitung wird in Bezug auf die definierten und erbrauchten Leistungen in einer Excel-Tabelle genau erfasst und dem Kunden zur Verfügung gestellt. Unstimmigkeiten zur Leistungserbringen sind unverzüglich seitens des Kunden in Schriftform zu klären.
  6. Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH kontiert die erbrachten Leistungen selbständig und verpflichtet sich nur tatsächlich erbrachte Dienstleistungen im Rahmen der monatlichen Rechnungen zu fakturieren.
  7. Sollten größere Änderungen seitens des Kunden die anvisierten Leistungen ändern und damit die Budgettreue gefährden, verpflichtet sich die Heinrich & Reuter Solutions rechtzeitig eine Meldung darüber zu geben.
  • 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Vorgaben für die verfolgten Zwecke eignen oder gesetzlich zulässig sind, ist die Heinrich & Reuter Solutions GmbH nicht verpflichtet.
  2. Der Kunde wird der Heinrich & Reuter Solutions GmbH die einzubindenden Texte sowie Materialien (Vorgaben, Pflichtenhefte u. ä.) und Bilddateien (Fotos, Grafiken u. a.) in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
  3. Sobald die Heinrich & Reuter Solutions GmbH größere Arbeitsschritte als erarbeitet zur Verfügung gestellt hat, wird der Kunde diese so schnell wie möglich, maximal aber binnen fünf Werktagen durch Erklärung in Textform prüfen, freigeben bzw. Korrekturen vornehmen. Die Ergebnisergebnisse gelten gilt mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Heinrich & Reuter Solutions GmbH keine konkretisierte Korrekturaufforderung erhält.
  4. Sowie Fehler, Beeinträchtigungen und Korrekturbedarf in Bezug auf den anvisierten Arbeitsinhalt auftreten, wird der Kunde die Heinrich & Reuter Solutions GmbH unverzüglich durch Erklärung in Textform unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des zuständigen Mitarbeiters unterrichten.
  • 6 Termine und Leistungshindernisse
  1. Die Vereinbarung eines verbindlichen Termins bedarf immer der Schriftform. Erkennt die Heinrich & Reuter Solutions GmbH, dass die verbindliche Bearbeitungszeit nicht eingehalten werden kann, werden dem Auftraggeber die Gründe hierfür dargelegt und eine angemessene Anpassung vereinbart.
  2. Bei Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins infolge von:
  3. Mehraufwand gemäß § 9 V. dieses Vertrages
  4. Mehraufwendungen gemäß § 9 VI. (b) dieses Vertrages
  5. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Heinrich & Reuter Solutions GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  6. sonstigen vom Kunden allein oder überwiegend zu vertretenden Gründen,
  7. Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für die Heinrich & Reuter Solutions GmbH unabwendbarer Umstände
  8. gilt eine angemessene Verlängerung als vereinbart.
  • 7 Fertigstellung

Nach finaler Erbringung der vereinbarten Leistung sowie Vergütung der Leistungen ist die Heinrich & Reuter Solutions GmbH verpflichtet, dem Kunden die Endversion im Quellcode, Designs u. ä. in den nativen offenen Formaten der verwendeten Applikation zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen.

  • 8 Nutzungsrechte, Abhängigkeit von der Zahlung und Referenznachweise
  1. Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH räumt dem Kunden das ausschließliche, räumliche und zeitlich unbeschränkte und nicht übertragbare Recht ein, die Endversion zu nutzen. Der Kunde darf die Endversion insbesondere abändern, übersetzen, bearbeiten oder auf anderem Wege umgestalten.
  2. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung insgesamt bzw. von Bestandteilen im Internet. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die Heinrich & Reuter Solutions GmbH entrichtet hat.
  3. Heinrich & Reuter Solutions GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Endversion oder/und die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und ggf. entsprechende Links zu setzen.
  • 9 Vergütung
  1. Die Parteien vereinbaren in der Leistungsbeschreibung entweder eine Pauschalvergütung nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes II oder eine monatliche Stundenvergütung auf Basis eines Kontingentes. Ist in der Leistungsbeschreibung kein Stundensatz vereinbart, gilt der Stundensatz gemäß Absatz III und IV als vereinbart.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, an die Heinrich & Reuter Solutions GmbH die vereinbarte Vergütung zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Vergütung umfasst die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen der Heinrich & Reuter Solutions GmbH.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der Heinrich & Reuter Solutions GmbH mit dem im Angebot oder Beauftragung festgelegten Stundensatz zzgl. 19 % Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde zu vergüten.
  4. Für Leistungen, welche die Heinrich & Reuter Solutions GmbH auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als ihrem Sitz erbringt, erhält die Heinrich & Reuter Solutions GmbH den im Angebot benannten erhöhten Stundensatz zzgl. 19 % Mehrwertsteuer pro Arbeitsstunde.
  5. Unabhängig von der Vergütungsart (Absätze II bis IV) ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand der Heinrich & Reuter Solutions GmbH mit dem vereinbarten Stundensatz von zzgl. 19 % Mehrwertsteuer zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 5 dieser AGB nicht nachgekommen ist.
  6. Folgende Zusatzvereinbarungen werden getroffen:

Vergütungspflichtige Mehraufwendungen sind – unabhängig von der gewählten Vergütungsart
(Absätze II bis IV) – Leistungen,

  1. die über die vereinbarten Leistungen hinausgehen oder
  2. die Heinrich & Reuter Solutions GmbH nach Freigaben oder Korrekturbedarf aufgrund von Änderungswünschen des Kunden erbracht hat.

Derartige Mehraufwendungen werden mit dem im zugrundeliegenden Angebot benannten Stundensatz für Remote bzw. Vorort-Stunden zzgl. 19 % Mehrwertsteuer vergütet.

  1. Ist eine Stundenvergütung vereinbart, wird diese konkret in Bezug auf den Erbringungszeitraum in der kleinsten Zeit-Einheit von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet. Kleinere Leistungseinheiten werden für beide Seiten fair ab oder aufgerundet.
  2. Folgende Auslagen wird der Kunde der Heinrich & Reuter Solutions GmbH vollumfänglich zum angefallenen Preis erstatten: eine Reisekostenpauschale von 0,30 € / Kilometer je Strecke oder faktisch entstandene Reisekosten (Flugzeug, Bahn, Taxi, öffentl. Nahverkehr), Kosten der Unterbringung vor Ort, zusätzlich entstandenen abgesprochenen Ausgaben bzw. für Anschaffungen von Bildern, Schriften usw.
  3. Schulungen und Trainings werden über einen entsprechenden Trainertagessatz vergütet. Reise- und Unterbringungskosten sind zudem zu vergüten. Notwendige Vorbereitungen werden über den Standardstundensatz vergütet. In dem Rahmen entstandene Arbeitsmaterialien für die Schulungen sowie etwaige Beispiellösungen werden von der Heinrich & Reuter ohne Mehrkosten zur Verfügung gestellt.
  • 10 Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung
  1. Bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist die Heinrich & Reuter Solutions GmbH berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe eines Drittels des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Diese ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig. Abweisende Zahlungsmodalitäten wie sind schriftlich zu vereinbaren.
  2. Nach einem angemessenen Teilschritt sowie nach Fertigstellung wird die Heinrich & Reuter Solutions GmbH dem Kunden die vertraglich geschuldete Pauschalvergütung in Rechnung stellen in Form einer Zwischen- und einer Schlussrechnung. Auch diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig.
  3. Bei Vereinbarung einer Stundenvergütung ist die Heinrich & Reuter Solutions GmbH berechtigt, dem Kunden die erbrachte Dienstleistung als monatliche Zahlungen in Rechnung zu stellen. Der Rechnung liegt ein monatlicher Leistungsnachweis bei, welcher genau in Zeitfenster, Mitarbeiter, Leistungsart, Detailbeschreibung sowie Zeitaufwand die abgerechneten Leistungen und die erbrachte Zeit darlegt.
  4. Die erbrachten Zeitaufwände sind vom Kunden zeitnah, aber in jedem Fall innerhalb der Zahlungsfrist zu überprüfen. Sollten Unstimmigkeiten über das erbrachte Stundenvolumen vorliegen, sind diese unverzüglich zu klären und ggf. eine Rechnungskorrektur in schriftlicher Form zu erbitten.
  5. Die Rechnungen sind grundlegend innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig – es sei denn, es sind schriftlich andere Zahlungsziele vereinbart. Für eine geänderte Vereinbarung genügt eine entsprechende bestätigende Email für beide Seiten. In den Rechnungen werden diese Zahlungsziele i. d. R. den Absprachen entsprechend aufgeführt. Überschreitungen der Zahlungsziele gelten als Verzug und werden nach einmaliger Zahlungserinnerung an einen Inkasso-Partner übergeben.
  6. Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber der Heinrich & Reuter Solutions GmbH nur aufrechnen, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  • 11 Haftung
  1. Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die Heinrich & Reuter Solutions GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte oder die Vorgaben des Kunden auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die Heinrich & Reuter Solutions GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten oder Vorgaben des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die Heinrich & Reuter Solutions GmbH von jeglicher Haftung freizustellen und eventuell entstandene Kosten zu erstatten, die der Heinrich & Reuter Solutions GmbH wegen der möglichen Rechtsverletzung entstanden sind.
  2. Die Haftung der Heinrich & Reuter Solutions GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzung und Delikt sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung erlischt, wenn Nacharbeiten, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommen wurden. Diese Haftung ist – soweit nachgewiesen werden kann, dass die Schäden nur auf leichter Fahrlässigkeit der Heinrich & Reuter Solutions GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen – auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; insoweit haftet die Heinrich & Reuter Solutions GmbH für jeden von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachten Schaden.
  3. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
  4. Die Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzung und aus Delikt verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz in §§438 BGB längere Fristen vorschreibt oder die Heinrich & Reuter Solutions GmbH wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet.
  5. Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH verfügt über eine angemessene
    IT-Haftpflicht-Versicherung mit entsprechender Deckung.
  • 12 Kündigung
  1. Der zwischen der Heinrich & Reuter Solutions GmbH und dem Kunden geschlossene Vertrag kann nur zum nächsten Monat mit Vorlauf von 14 Tagen aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) und in Schriftform (§ 126 b BGB) gekündigt werden.
  2. Heinrich & Reuter Solutions GmbH ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn:
  3. der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 5 dieses Vertrages nachhaltig verletzt, oder
  4. der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Zahlungen gemäß § 10 Vertrages nicht nachkommt.
  5. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • 13 Datenschutz und -sicherung
  1. Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH speichert die im Rahmen der Vertragsabwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Kontaktdaten und Ansprechpartner). Die Heinrich & Reuter Solutions GmbH wird dabei die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da eine Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
  • 14 Schlussbestimmungen
  1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht (unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts) anwendbar.
  2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
  3. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag werden sowohl das im Hauptsitz Dresden sowie das Büro in Aachen vereinbart.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so soll gleichwohl der Vertrag im Übrigen bestehen bleiben. Die Parteien werden dann vereinbaren, was im Sinne dieses Vertrages der rechtsungültigen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Soweit eine Auslegung von Bestimmungen dieses Vertrages notwendig werden sollte, sind die Vereinbarungen so auszulegen, dass der mit der betreffenden Bestimmung angestrebte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.