Verantwortung für Gebrauchstauglichkeit meiner Software mittels ISO 9241

Sobald wir irgendwie am Software-Herstellungsprozess beteiligt sind als Projektleiter, Designer und Entwickler, müssen wir unabdingbar über deren Gebrauchtstauglichkeit – also Usability – nachdenken. Und zwar von der ersten Sekunde an. Sobald ich diesen Gedanken ausspreche, höre ich oft die verrücktesten Antworten. “Ja, machen wir. Wir machen schließlich WPF. Da ist Usablity drin.” oder “Wir haben doch Designer, die das User Interface schön machen.” oder “Das machen unsere Entwickler in einem mit. Schließlich machen wir Scrum.” und und und … Die Ausflüchte sind vielfältig.

Fakt ist aber, dass man sobald man eine Software nicht nur für sich persönlich macht, sondern diese für andere Menschen als Arbeitsmittel zum Einsatz kommen soll, ist die Sicherstellung von Gebrauchstauglichkeit nach der ISO 9241-110 geradezu Pflicht. Das gibt es sogar ein Gesetz, dessen Einhaltung man gewährleisten muss als Lieferant – die Bildschirmarbeitsplatzverordnung und das Arbeitsschutzgesetz. Man würde es nicht vermuten, aber eine Software ist halt genauso ein Arbeitsmittel wie ein Stuhl.

Zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit kann die Qualität an konkreten Kriterien gemessen werden.

Diese nennt man die Dialogprinzipien und sind folgende:

1. Aufgabenangemessenheit
Kann der Nutzer mit meiner Software seine Aufgaben effektiv und effizient erledigen?

2. Selbstbeschreibungsfähigkeit
Ist meine Software so angelegt, dass der Nutzer sie selbsterklärend versteht?

3. Steuerbarkeit
Kann meine Software durch den Nutzer individuell gesteuert werden?

4. Fehlertoleranz
Ist meine Software so angelegt, dass tolerant mit den Bedienfehlern der Nutzer umgeht?

5. Individualisierbarkeit
Kann meine Software angemessen durch den Nutzer individualisiert und auf seine Bedürfnisse und Notwendigkeiten angepasst werden?

6. Lernförderlichkeit
Ist meine Software förderlich im Erlernen und Kennenlernen des Softwareproduktes?

7. Erwartungskonformität
Entspricht meine Software den Erwartungen des Nutzers und dem, was er gewohnt ist?

Wenn man diese Fragen als Checkliste nutzt und das eigene Softwareprodukt in allen Details daran überprüft und dieses dann bestätigen kann, gilt eine Software als gebrauchstauglich im Sinne der ISO 9241-110. Und nur dann darf sie auf die Menschheit losgelassen werden …