Software-Patente – Segen oder Fluch?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Software kein „Freiwild“ ist, sondern ein, vom deutschen Urheberrecht geschütztes Gut. Software-Patente meint dabei nicht, der niedergeschriebene Quellcode, sondern eine Erfindung, welche die Ausführung von Software erfordert. Beispielsweise die Komprimierung von Musikdateien als MP3.

Fraglich und aktuell hoch umstritten ist jedoch, ob Computer Code gleichzeitig auch den Schutz eines technischen Patentes erhalten sollte.

Zunächst einmal gilt es dazu den Unterschied zwischen beiden Rechten festzustellen. Während das Urheberrecht, zumindest in Deutschland, mit der Schaffung eines angemessen komplexen Werkes automatisch entsteht, muss ein Patent beim Patentamt angemeldet werden. Dort wird es vor der Eintragung auf das Vorhandensein einiger Kriterien überprüft, die vor allem eine bestimmte „Erfindungshöhe“ feststellen sollen. Diese sind unteranderem:

  • Überwindung bekannter technischer Schwierigkeiten
  • Erreichung erheblicher, technischer Vorteile
  • Bemerkenswerte Verbesserung von Herstellungsprozessen
  • Erzielen unvorhersehbarer Ergebnisse

Trotz dieser bedeutsamen Kriterien befinden sich unter den derzeit etwa 30.000 registrierten Software-Patenten immer wieder sogenannte „Trivial Software“ wie Beispielsweise die Darstellung eines Ladebalken. Kritiker befürchten nun, dass die Patentierung solcher Trivial-Software dazu führen könnte, dass in absehbarer Zeit keine Software Entwicklung mehr möglich ist, ohne gegen irgendwelche Patente zu verstoßen.

Ein weiterer tragender Unterschied zwischen beiden Rechten ist die Tatsache, dass sich das Urheberrecht mit dem konkreten Ergebnis einer Handlung befasst wohingegen das Patentrecht eine dahinterstehende Idee sichert.

In Bezug auf Softwareentwicklung liegt hier der entscheidende Punkt. Da oftmals ähnliche Teile die Grundlage für neue Programme bilden, kann das Ergebnis, also das ausführbare Programm, absolut unterschiedlich ausfallen, die dahinterstehende Idee ist jedoch gleich oder ähnlich.

Ein Argument der Führsprecher lautet, dass lange Entwicklungsspannen mit hohen Investitionsraten gescheut würden, da man davon ausgehen müsse, dass ein anderer Entwickler die gleiche Idee aufgreift und eventuell früher fertigstellt und die Investition damit ins Leere läuft. Dem steht wiederum entgegen, dass Software Entwicklung schnelllebig ist und es keinem Entwickler zugemutet werden kann, vor jedem neuen Programm den eventuellen Verstoß gegen Patente zu überprüfen, auch wenn dies dank elektronischer Datenbanken inzwischen stark vereinfacht wird.

Das Europäische Parlament entscheidet derzeit noch über die genaue Ausgestaltung der „Software-Richtlinie“.

Solange die Diskussion andauert, sind vor allem die Entwicklung eines aussagekräftigen Prototyps während der Projektplanung und eine umfangreiche Dokumentation von enormer Wichtigkeit. Auch wir raten unseren Kunden, diese wichtige Basisarbeit nicht auszulassen. Nicht nur, um einen ersten Eindruck der späteren Software zu erhalten, sondern auch um einer bloßen Idee eine urheberrechtlich schutzwürdige Gestalt zu verleihen.

Die Open Source Bewegung hat sich der Thematik bereits angenommen und in ihren Lizenzbestimmungen entsprechende Vorkehrungen zur Vermeidung von Patentkonflikten getroffen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Training zum Thema „IT-Recht für Entwickler” oder bei einem unserer Vorträge, zum Beispiel am 24.07. bei der .NET User Group Dresden!